Seit dem 1. März 2007 regeln Telemediengesetz (TMG, Paragr. 5) und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV, Paragr. 55), was auf allen Schreiben, die Geschäftsbriefe sind oder ersetzen, angegeben werden muss. Das können auch Faxe, Postkarten oder eben elektronische Post sein, es sei denn z.B., sie dienen keinem geschäftlichen Zweck. Webseiten, die "mit dem Hintergrund einer Wirtschaftstätgkeit bereitgehalten werden", sind impressumspflichtig, außerdem auch ansonsten private Homepages, sobald man auf ihnen irgendwelche Werbebanner findet.