Seit dem 1. März 2007 regeln Telemediengesetz (TMG, Paragr. 5) und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV, Paragr. 55), was auf allen Schreiben, die Geschäftsbriefe sind oder ersetzen, angegeben werden muss. Das können auch Faxe, Postkarten oder eben elektronische Post sein, es sei denn z.B., sie dienen keinem geschäftlichen Zweck. Webseiten, die "mit dem Hintergrund einer Wirtschaftstätgkeit bereitgehalten werden", sind impressumspflichtig, außerdem auch ansonsten private Homepages, sobald man auf ihnen irgendwelche Werbebanner findet.
Drüber hinaus sind auch noch folgende Angaben fällig:
- Impressum auf Webseiten: Name und ladungsfähige Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich der Vertretungberechtigte, Daten zur schnellen Kontaktaufnahme (Telefonnummer, Email-Adresse) und, soweit vorhanden, zuständige Aufsichtsbehörde und - für das Finanzamt - die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
- Bei Geschäftsbriefen: Rechtsform und Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, Geschäftsführer bzw. Vorstand.
- Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Kleingewerbetreibenden gilt ab dem 22. Mai zusätzlich: Außer dem ausgeschriebenen Vor- und Familiennamen muss dann auch die ladungsfähige Anschrift angegeben werden.
- Die Schuhgröße das Seitenbetreibers und die Angabe seines Lieblingsfilms (Nein, das war ein Scherz, könnte aber bald zur Pflicht werden
Es reicht NICHT, einfach nur auf das Impressum der Homepage zu verweisen!
Wer es ganz genau wissen will, findet auf der Homepage der meisten IHKs die ausführlichen Bestimmungen. Um auf der sicheren Seite zu sein, platziert man die Angaben so, dass sie nicht lange gesucht werden müssen (Stichwort Usability!), das sorgt auch für einen seriösen Auftritt.
Uns stellt sich die Frage, wann dann auch Betreiber von RSS Feeds, Podcasts, Videocasts, Second Life usw. abgemahnt werden. Da hat wohl in der Fülle der Möglichkeiten jemand diese Dienste vergessen zu erwähnen. Naja, man kann nicht an alles denken.
Quellen:
creditreform 4/2007
www.ihk-wiesbaden.de
www.heise.de