Es kommt auf Ihre Zielgruppe an. Der Bereich B2B wird lockerer gesehen. Achtung: onSite darf (und will) keine Rechtsberatung machen, sondern seine Kunden lediglich auf möglicherweise rechtlich relevante Änderungen hinweisen.
Das Button-Gesetz bezieht sich auf Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher; reine Verträge zwischen Unternehmern (B2B) scheinen nicht betroffen zu sein.
Zur Button-Lösung bei Auktionsplattformen hier die Einschätzung von Sören Siebert von e-recht24.de: