Es kommt auf Ihre Zielgruppe an. Der Bereich B2B wird lockerer gesehen. Achtung: onSite darf (und will) keine Rechtsberatung machen, sondern seine Kunden lediglich auf möglicherweise rechtlich relevante Änderungen hinweisen.
Das Button-Gesetz bezieht sich auf Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher; reine Verträge zwischen Unternehmern (B2B) scheinen nicht betroffen zu sein.
Zur Button-Lösung bei Auktionsplattformen hier die Einschätzung von Sören Siebert von e-recht24.de:
"Ebay hat sich im Laufe des Gesetzgebungsprozesses dafür stark gemacht, dass auf diesbezüglichen Plattformen auch Bezeichnungen wie „Gebot abgeben“ oder „Gebot bestätigen“ genügen. Hier liegt es in der Pflicht der jeweiligen Plattformanbieter, die Button entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu gestalten." Lesenswert ist auch diese pdf-Datei über Trusted Shops - Die Button-Lösung Informationen zur neuen Gesetzesänderung des BGB auf der Webseite der IHK Rheinhessen.
Wenn Sie also einen Online-Shop oder eine Auktionsplattform betreiben, informieren Sie sich genau, ob und was Sie ggf. ändern müssen, damit rechtsgültige Verträge zwischen Ihnen und Ihren Kunden zustande kommen!
Quellen:
- eRecht 24: "Neue Buttonlösung: Was Shopbetreiber, Ebay-Händler und Dienstleister jetzt wissen müssen"
- IHK Rheinhessen: "Gesetzesänderung bei Trusted Shops"