Schon auf den Übersichtsseiten sollten Betreiber von Online-Shops darauf achten, dass die Preisauszeichnungen stimmen: Direkt neben dem Endpreis muss angegeben werden, ob und ggf. in welcher Höhe Versandkosten anfallen.
Die Internet World Business vom 16.4.2007 berichtet von einem Urteil des OLG Hamburg vom 15.2.2007 (AZ: 3 U 253/06) zur Preisauszeichnung bei Ebay-"Sofort kaufen"-Angeboten, das auch klassische Onlineshops betrifft. Es reicht demnach nicht, die Angaben zu den Versandkosten erst in der Detailansicht zu machen. Dieses Urteil ist auch auf anderen Internethandel, da "Ebay-Shops mit "Sofort-Kaufen"-Angeboten und klassischer Onlineshop mit Übersichts- und Detailseiten ... gleich aufgebaut" sind, so IWB.
Ausserdem würden die Hinweispflicht auf die MwSt und die Versandkosten vom Gesetzgeber gleich behandelt, daraus folgt: Am besten neben jedem Endpreis auch die Mehrwertsteuer angeben: "inkl. gesetzl MwSt zzgl. xy EUR Versandkosten", bzw. Link auf Info-Datei, wenn die Versandkosten nicht pauschal angegeben werden können. Der Kunde freut sich, wenn er weiß, was auf ihn zu kommt, und man selbst hat seiner Verpflichtung zu vollen Preisauszeichnung genügt!
Der von onSite.org (R) innerhalb des Office online Shop Paket eingesetzte eShop berücksichtigt bereits diese aktuellen rechtlichen Vorgaben und kann sofort ohne weitere Aufwand eingesetzt werden.