In aller Munde ist zur Zeit der Bundestrojaner, der munter alle möglichen und unmöglichen Informationen sammelt (wobei man sich bei manchen Leuten fragen muss, weshalb man da für Informationen einen Trojaner braucht, wenn sie sowieso alles groß und breit auf Facebook, Twitter und Co. verbreiten ...).
Dazu passt süffisanterweise eine Meldung von Heise, wonach Deutschland einen der letzen Plätze bei der "Informationsfreiheit" belegt. "Informationsfreiheit", das bedeutet in diesem letzteren Falle die Freiheit des mündigen Bürgers, Informationen einzusehen - das geht in diesem unseren Deutschland natürlich nicht (wo das wohl herkommt - ein Schelm, wer Arges dabei denkt).
Heute lese ich sogar die Meldung, dass unsere Justizministerin den Chaos Computer Club für sein Verhalten lobte - während unser Innenminister wenig begeistert ist; nur gegen schwere Verbrechen würde mit der Überwachungssoftware vorgegangen. Und auf die Nachfrage seitens der FAZ, dass lt. Landgericht Landshut meint, dass die Software in Bayern rechtswidrig verwendet worden ist, meinte Friedrich bloß: "Das Landgericht Landshut hat zu den Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung." Friedrichs Parteigenosse Schäuble übrigens regte lt. Focus bereits vor zwei Jahren an, nicht nur der Polizei, sondern auch dem Verfassungsschutz online-Untersuchungen zu erlauben.
Und nun zur "Informationsfreiheit": In einer Vergleichsstudie von Gesetzen zur Akteneinsicht belegt Deutschland mit 54 von 150 Punkten den fünftletzten Platz der 89 untersuchten Länder, wie heise.de berichtet (vielen Dank an dieser Stelle an heise.de für die vielen, meist gut recherchierten Artikel!). Und es ist kein großer Trost, dass unser Nachbarland Österreich mit 39 Punkten sogar den allerletzten Platz bildet.
Worum ging es in dieser Untersuchung? Von den Bürgerrechtsorganisationen Access Info Europe (Spanien) und dem Centre for Law and Democracy (Kanada) wurde eine Analyse mit 61 Indikatoren durchgeführt, darunter z.B. Kategorien wie die "Reichweite des Informationsanspruchs sowie Ausnahmen davon". Deutschland gewährt seinen Bürgern kaum Einsicht; "wenig rühmliche Ausnahme" ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes" von 2005, das jedoch sehr viele Einschränkungen enthält. Ein interessanter Kommentar zum Thema findet sich im Blog des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Peter Schaar.
Quellen:
- heise.de (Kommentare zum CCC)
- heise.de (zur Studie über Informationsfreiheit in Deutschland und Österreich)
- ccc.de
- focus.de (Meldung vom 26.09.2009)
- faz.net (Interview mit Bundesinnenminister Friedrich)