Auf Zuteilung der 2-stelligen Domäne vw.de hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Registrierungsstelle für .de-Domains, die DENIC verpflichtet (OLG Frankfurt, Az. 11 U 32/04). So berichtet heise heute. Üblicherweise werden diese kurzen Domains nicht vergeben, Ausnahmen sind unter anderem db.de für die Deutsche Bundesbahn und ix.de - für Heise.
Anders ist es bei vielen anderen TLDs, beispielsweise bei .com- oder .net - hier sind Domains mit 2 Stellen durchaus erlaubt. Da es meiner Meinung nach nicht ganz einzusehen ist, weshalb das bei deutschen Domainnamen anders sein sollte, ist die Entscheidung des OLG
begrüßenswert - aber noch nicht rechtskräftig! Hier gibt es eine nette kleine Diskussion über die 2stelligen Domains, ein Kommentar, über jurablogs.com gefunden, hier.
Quellen:
heise.de
webwork-community.net
jurablogs.com
dr-bahr.com