Seit dem 9.1.2016 müssen, laut einer neuen Lachnummer aus Brüssel: " Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten", Händler, die ihre Dienstleistungen über das Internet anbieten, ihre Kunden auf die europaweite Plattform zur Online-Streitbeilegung hinweisen.
Es bedarf also wieder eines entsprechenden und „leicht zugänglichen“ Hinweises, wo sich das Impressum ja geradezu anbiedert. Sollte dieser Hinweis fehlen, drohen womöglich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, wenn sich tatsächlich ein Anwalt dazu hinreissen lässt, das damit derzeit vebundene Risiko für die Klageseite einzugehen.
Die Hintergründe:
Die Kommission verpflichtete also Händler seit dem 9. Januar auf eine Plattform hinzuweisen, die sie selbst noch nicht einmal zu diesem Zeitpunkt erstellt hatte.