Seit dem 9.1.2016 müssen, laut einer neuen Lachnummer aus Brüssel: " Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten", Händler, die ihre Dienstleistungen über das Internet anbieten, ihre Kunden auf die europaweite Plattform zur Online-Streitbeilegung hinweisen.
Es bedarf also wieder eines entsprechenden und „leicht zugänglichen“ Hinweises, wo sich das Impressum ja geradezu anbiedert. Sollte dieser Hinweis fehlen, drohen womöglich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, wenn sich tatsächlich ein Anwalt dazu hinreissen lässt, das damit derzeit vebundene Risiko für die Klageseite einzugehen.
Die Hintergründe:
Die Kommission verpflichtete also Händler seit dem 9. Januar auf eine Plattform hinzuweisen, die sie selbst noch nicht einmal zu diesem Zeitpunkt erstellt hatte.
Angekündigt wurde die Inbetriebnahme der Plattform dann für den 15. Februar: Und dieses Mal hat es die Kommission tatsächlich geschafft – Die OS-Plattform ist erreichbar. (Stand 15.02.2016)
Aber Lachnummer 2, Stand 15.02.2016: "In den folgenden Länder bestehen derzeit noch keine nationalen Kontaktstellen: Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Polen, Rumänien".
Wie denn auch? Woher soll denn das qualifizierte Personal, so schnell her kommen ?
Positives für Händler in Kürze:
Auch querulante Privatpersonen können nun leichter Ihr "Fett" abbekommen.
Online Streiten ist nun nicht nur gegen Händler, sondern auch anders herum möglich. Also Händler gegen Privat. "Wie Du mir, so ich Dir" scheint vorprogrammiert. Wie war das nochmal? Woher soll das benötigte Personal kommen? Ach egal. Wir schaffen auch das.
So und nun genug geätzt,
der inoffizielle, offizielle Mustertext lautet wie folgt:
"Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Kontakt per Mail: E-Mail-Adresse des Anbieters"
Und so weh tut das ja auch nicht, einen Link zu setzen.(So viel Linkpopularität würden wir uns mal wünschen.)
Aber immer daran denken: Auch das fälschlicherweise vielzitierte Urteil vom 12. Mai 1998 des Landgericht Hamburg kauft den Betreiber nicht von seiner Haftung für verlinkte Inhalte frei. Wer haftet nun am Ende für was genau, wenn der zugedachte Zweck nicht erfüllt werden kann ?
Und zum Glück gibt's ja noch uns, die vielleicht einzige Oase in der Service Wüste, denn:
Sollten Sie Probleme bei der Implementierung in Ihrem Impressum haben, helfen wir gerne bei der Umsetzung.