Heise.de berichtete kürzlich, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aktuell vor gefälschten E-Mails warnt. Durch sogenantes Phishing versuchen Betrüger, an Konto- und Kreditkartendaten von Steuerzahlern zu gelangen, in dem Sie den Leser der E-Mail auf eine gefälschte Internetseite weiterleiten.
Das Antragsformular auf dieser Webseite sieht zwar täuschend echt aus, aber beim E-Mail-Anschreiben kann man sprachliche Fehler feststellen. Der Text klingt schon sehr holbrig und sollte deshalb gleich mit gesunder Skepsis betrachtet werden.
Die Formulierung lautet in etwa: "Sehr geehrte Steuerzahler, Nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen ihre Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 233,14 EUR erhalten sollen."
Grundsätzlich sollte man wissen, dass das BZSt keine Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail verschickt und Kontodaten nie auf diesem Weg abgefragt werden.
Hinzu kommt, dass die Finanzämter für Steuererstattungen zuständig sind und nicht das Bundeszentralamt für Steuern.
Wahrscheinlich währe es sinnvoll gewesen, wenn sich die Kriminellen erst einmal ausführlich über das deutsche Rechtssystem informiert und bei dieser Gelegenheit gleich eine Selbstanzeige wegen Dummheit gestellt hätten.