Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in einem aktuellen Urteil (23.05.2013 – Az.: 6 S 88/13) festhielt, kann eine Cent-Auktion im Internet als Glücksspiel eingestuft werden und damit verboten sein.
Die Auktion:NG Cent-Auktion wird, aus diesem Grund und wegen der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre, von onSite.org ab sofort nicht mehr vertrieben und weiterentwickelt!
Wir konzentrieren unsere Energie in die Weiterentwicklung unserer klassischen Auktionsformen und Auftragsauktionen.
Als als "saubere" Alternative zur Cent-Auktion können wir die Holland (Reverse) Auktion mit fallendem Preis von Auktion:NG empfehlen.
Zur Sache:
Der Kläger am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hatte im Internet eine Cent-Auktion betrieben, es wurden überwiegend elektronische Produkte angeboten. Für jedes Produkt lief bei der Versteigerung eine Zeituhr rückwärts. Nur vor Ablauf der Zeituhr waren Gebote durch den Einsatz eines Gebotspunktes möglich. Zuvor mussten die Gebotspunkte von den Teilnehmern der Versteigerung gekauft werden. Je nach Anzahl der insgesamt erworbenen Gebotspunkte, kostete ein Gebotspunkt zwischen 0,60 - 0,75 EUR.
Der Preis des angebotenen Produkts erhöhte sich um jeweils 0,01 EUR, wenn mit einem solchen Gebotspunkt geboten wurde. Außerdem verlängerte sich die Versteigerung um jeweils 20 Sekunden. Die anderen Bieter der Auktion erhielten somit die Möglichkeit, das bisher höchste Gebot noch einmal zu überbieten.
Der Bieter, der beim Ablauf der Auktion das letzte Gebot abgegeben hatte, gewann die Auktion. Er erwarb somit das Recht, das entsprechende Produkt zum letzten Gebotspreis zu kaufen. Die Kosten für die erworbenen und eingesetzten Gebotspunkte wurden nicht zurückerstattet.
Diese Art der Auktion wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim als verbotenes Glücksspiel eingestuft.
Der VGH Mannheim war der Meinung. dass der Begriff des Spiels weit auszulegen sei und dass die vorliegenden Cent-Auktionen hierunter fallen würden.
Ebenso sei das Vorliegen eines Zufalls zu bejahen, weil dem Teilnehmer keine brauchbare Einwirkungsmöglichkeit zur Verfügung stehe. Vielmehr würde vom Zufall abhängen, ob ihn ein anderer Mitspieler überbiete oder nicht. Zwar könnte der Teilnehmer versuchen durch einen neuen Einsatz seinen Erfolg herbeizuführen, es handle sich hierbei jedoch um keine relevante, finale Einwirkungsmöglichkeit.
Außerdem liege auch ein erheblicher entgeltpflichtiger Einsatz vor, weil der konkrete Ablauf des Spiels dazu animiere, mehrfach Spielbeiträge einzusetzen. Die einzelnen Entgelte würden sich insofern kumulieren.
Detaillierte Infos zum Thema finden Sie unter:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/06/26/vgh-mannheim-cent-auktionen-illegal-gluecksspiel/