Zur Zeit versenden Kriminelle wieder häufiger gut gemachte E-Mails mit einer angeblichen Zahlungsaufforderung eines Inkasso-Anwalts im Anhang. Laut dieser Zahlungsaufforderung hat der Empfänger eine Rechnung nicht gezahlt und muss deshalb mit zusätzlichen Inkassogebühren rechnen. Der Empfänger wird bei seinem richtigen Namen genannt. Der geforderte Betrag sowie die Namen von Onlineshop und Anwalt variieren. Im Anhang befindet sich, anstelle einer Rechnung, ein gezippter Trojaner.
Die E-Mails sehen wie folgt aus:
Betreff: Rechnung Inkasso Mandantschaft an [Vorname Nachname] [Onlineshop]
Sehr geehrte/r ...,
durch die Bestellung vom ... haben Sie sich gesetzlich verpflichtet die Rechnung von
... Euro an ... (Shop) zu zahlen.
Der Betrag ist bis jetzt nicht bei unseren Mandanten eingegangen.
Weiterhin sind Sie aus Gründen des Verzuges gezwungen die Kosten unserer Leistung zu tragen.
Unsere Anwaltskanzlei wurden von ... beauftragt die gesetzlichen Interessen zu vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde anwaltlich schriftlich versichert.
Die zusätzlichen Kosten unserer Beauftragung errechnen sich gemäß folgender Kostenrechnung:
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... Euro (nach Nummer 3161 RGV)
... Euro (Vergütung gemäß RVG § 4 Abs. 1 und 2)
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Wir zwingen Sie mit Kraft unserer Mandantschaft den gesamten Betrag auf das Bankkonto unseren Mandanten zu überweisen. Die Kontodaten und die Lieferdaten Ihrer Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang der Zahlung setzten wir Ihnen eine letzte Frist bis zum
... .
Mit freundliche Grüßen
Wer eine solche E-Mail in seinem Posteingang vorfindet und sich die Forderung nicht erklären kann, sollte sie besser gleich löschen. Auf gar keinen Fall sollten Sie den Anhang öffnen!
In solchen Fällen sollte man sich besser nicht auf sein Antivirenprogramm verlassen. Die Kriminellen verändern die Schadsoftware vor dem Verschicken meistens so, dass sie von Virenscannern erst dann erkannt wird, wenn deren Signaturdatenbank aktualisiert wurde. Dies kann u.u. einige Stunden oder auch Tage dauern.