Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Google automatische Suchvorschläge entfernen muss, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzen. Dieses Ergebnis des Urteils betrifft die sogenannte Autovervollständigung von Google und Co.. Bettina Wulff, die ehemalige Gattin des Bundespräsidenten a.D. Chrstian Wulff hatte deswegen bereits gegen Google geklagt.
In der Verhandlung des BGH ging es um den Fall eines Unternehmers, der Google verklagt hatte, weil er sich durch bestimmte automatisch ergänzte Suchvorschläge in seinem Persönlichkeitsrecht und geschäftlichen Ansehen verletzt sah.
Die automatische Vervollständigung hat Google seit 2009 in seiner Suchmaschine integriert. Suchbegriffe werden hierbei noch während der Eingabe automatisch um weitere Suchvorschläge ergänzt, welche andere Suchmaschinenbenutzer im Zusammenhang mit dem eingegebenen Suchbegriff eingegeben haben.
Im bisher bekanntesten Fall hatte die Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff sich dagegen gewehrt, dass ihr Name automatisch um Begriffe wie "Rotlichtvergangenheit" oder "Escort" ergänzt wird. Im April wurde das Verfahren verschoben, da Wulff die anstehende Entscheidung des BGH abwarten wollte.
In dem aktuellen Fall des Unternehmers ging es um die automatische Ergänzung seines Namems mit den Begriffen "Scientology" und "Betrug". Da er weder im Zusammenhang mit der Sekte steht oder ihm ein Betrug angelastet wird, will der Unternehmer erreichen, dass diese Wortkombinationen in Google nicht mehr automatisch mit seinem Namen in Verbindung gebracht werden. Das Oberlandesgericht in Köln hatte im Jahr 2012 seine Klage abgewiesen und war der Argumentation von Google, wo Suchvorschläge ohne jede Wertung nur die derzeitigen Vorlieben im Netz widerspiegeln, gefolgt.
Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass Google automatische Suchvorschläge entfernen muss, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzen.