Sollte das neue Gesetz verabschiedet werden, wird sich das Geschäft für Anwälte mit Tauschbörsennutzern nicht länger lohnen. Dieser Meinung ist Rechtsanwalt Christian Solmecke. Es wären maximal nur noch 155 Euro statt von 2.500 Euro Abmahnkosten möglich.
Der Gesetzentwurf, wird durch die Bundesregierung am 6. Februar 2013 ins Parlament eingebracht. Das Geschäft mit Abmahnungen gegen illegales Filesharing wird somit vernichtet. Dieser Meinung ist Rechtsanwalt Christian Solmecke, dem der Entwurf des Bundesjustizministeriums vorliegt.
R.A. Solmecke: "Nach meiner Einschätzung wird" der Entwurf "bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen im Internet zu einer Deckelung der Abmahngebühren führen."
Das Gesetz sieht vor, dass der Streitwert in Urheberrechtssachen in der Regel bei 1.000 Euro liegen soll. Bei diesem Streitwert sind Abmahngebühren in Höhe von maximal 155,30 Euro möglich.