Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Verbraucher ab dem 1. August 2012 bei kostenpflichtigen Onlineangeboten mit deutlichen Hinweisen von vorneherein besser vor versteckten Preisangaben geschützt werden.
Das neue "Button-Gesetz" zwingt viele Shop Betreiber zum Umbau für den B2C-Handel. Prüfen Sie daher umgehen, ob Ihr Shop die Anforderungen im Folgenden erfüllt.
(Achtung liebe Kunden oder Anwälte: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern die Interpretation der Rechtslage nach unserer Sicht)
Nach dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetz gegen Kostenfallen im Internet müssen Internetanbieter kostenpflichtiger Leistungen - egal ob Waren oder Dienstleistungen - Verbrauchern unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich
- den Vertragsgegenstand
- den Gesamtpreis
- die Liefer- und Versandkosten
- und bei Dauerschuld Verhältnissen (z.B. Abos) deren Vertragslaufzeit
in hervorgehobener Weise anzeigen.
Der Bestell-Button muss unmissverständlich auf die eintretende Zahlungspflicht hinweisen, z.B. mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (vgl. §312 g Abs. 3 BGB n.F.). In der Gesetzesbegründung werden als zulässige Alternativen offiziell
- "kaufen"
- "kostenpflichtig bestellen"
- "zahlungspflichtigen Vertrag schließen"
genannt.
Unzulässig sind nach der Gesetzesbegründung demnach Formulierungen wie:
- "weiter"
- "Bestellung abgeben"
- "bestellen"
um den Bestellvorgang abzuschließen.
Beispielbutton:
Wenn Sie Hilfe bei der Umsetzung der Anforderungen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Internet Service Agentur für eine Kostenschätzung.
Weitere Infos zum Buttongesetz finden Sie in diesen hilfreichen Informationen:
http://www.trustedshops.de/shop-info/wp-content/uploads/2012/03/120320_Whitepaper-Button-L%C3%B6sung.pdf
Wenn Sie die Umstellung selbst leisten können , finden Sie hier eine gute Anleitung:
http://www.xtc-modified.org/wiki/Umstellung_des_Shops_auf_Buttonl%C3%B6sung