DE Domains jetzt auch für ausländische Inhaber möglich. Nun können auch Domaininhaber aus dem Ausland eine DE Domain registrieren. Fragen Sie nach unserem Treuhandservice für ausländische Inhaber von DE Domains.
Laut DENIC Richtlinien muss wenigstens der Administrative Kontakt (Admin-C) eine innerdeutsche Zustelladresse nachweisen.
Weiter im Text der Registrierungsstelle DENIC: "Personen oder (rechtsfähige) Institutionen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können .de-Domains registrieren, wenn sie einen in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner benennen und für ihn eine zustellungsfähige (das heißt insbesondere: keine bloße Postfach-)Adresse angeben.
Der administrative Ansprechpartner ist dann zugleich Zustellungsbevollmächtigter im Sinne der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung, so dass ihm mit Wirkung für den Domaininhaber amtliche oder gerichtliche Schriftstücke zugestellt werden können. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass etwaigen Anspruchstellern die Rechtsverfolgung nicht durch eine häufig langwierige Auslandszustellung erschwert wird."...
Unsere Partneranwälte ermöglichen Ihnen gerne kostengünstig die Registrierung von DE Domainnamen - auch wenn Sie Ihren Firmensitz im Ausland haben. Bitte fragen Sie nach bei unserem Service für die Konditionen.