ab dem 18. 5. 2010 gilt heimlich, still und leise wieder einmal eine neue europäische Verordnung zur Erweiterung des Telemediengesetzes, welche dieses Mal die Dienstleister betrifft.
Konkret bedeutet das:
Das Impressum Ihrer Internetseiten oder die Webpräsenz muss geprüft werden, ob eine Erweiterung um folgende Punkte notwendig ist:
- Einsicht in die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Weitere angewendete Vertragsklauseln, ggf. der Gerichtsstand (oft schon in AGB)
- Informationen zu Garantien und Gewährleistungen
- Die Merkmale der Dienstleistung, sofern diese sich nicht aus dem Zusammenhang ergeben
- Ggf. Angaben zur Berufshaftpflicht, Versicherer und Anschrift sowie diesbzgl. Geltungsbereich
Relativ häufig erfüllen Unternehmen diese Angaben schon im eigenen Interesse transparenter Darstellung Ihrer Leistungen, so wie onSite internet services bereits seit 1997.
Für weitere, genaue Anforderungen und deren Folgen informieren Sie sich bitte im Gesetzestext und auf weiterführenden Webseiten wie z.B:
http://www.adversario.de/Abmahnung/dl-infov-neue-informationspflichten.html
So gut wie sicher ist nur mal wieder: Webseitenbetreiber, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, droht wieder einmal eine kostenpflichtige Abmahnung in saftiger Höhe.
Falls Sie Hilfe bei der Umsetzung dieser Verordnung benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Wir können Ihnen ggf. unseren Fachanwalt zur korrekten Umsetzung der Vorgaben empfehlen.