Online-Shop-Besitzer und Internethändler aufgepasst: Ab dem 1. April ist die Verordnung über das neue Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung in Kraft getreten. Das alte hatte nicht ausgereicht, denn es war in letzter Zeit verstärkt zu wettberwerbsrechtlichen Abmahnungen gekommen. Bis Ende September soll das alte Muster noch verwendet werden dürfen. Internet World Business empfiehlt seinen Abonnenten in der aktuellen Ausgabe 7/08, "bereits jetzt den neuen Text zu verwenden, denn sein Vorläufer war von einigen Gerichten für unwirksam erklärt worden." Kommentare zu Sinn und Unsinn der Verordnung finden sich zum Beispiel bei heise.de, bei e-recht.de oder bei lifepr.de.
Den aktuellen Text der Verordnung können Sie beim Bundesjustizministerium unter http://www.bmj.de/bgbinfovo herunterladen.
Quellen:
bmj.de
heise.de
internetworld.de
e-recht.de
lifepr.de