Ja, Darf ich denn Impressum und Datenschutz in einem Link zusammenfassen ?
Betrachten wir es einmal objektiv und rein technologisch:
- Der (bisherige) Text-Link "Impressum" ruft technisch gesehen eine (neue) Seite Impressum auf.
- Ergänze ich nun den Textlink "Impressum" um " / Datenschutzerklärung" erhalte ich einen neuen Textlink "Impressum / Datenschutzerklärung".
- Ergänze ich dann unterhalb des meist nur max. 10 Zeilen umfassenden Impressums mittels neuer Überschrift die Texte zur Datenschutzerklärung, so schaffe ich ich eine Seite die dem Sinn und Zweck von Rechtshinweisen gerecht wird.
Was sollte also dagegen sprechen ? Beide Pflichtinformationen sind nun leicht und mit weniger als 2 Klicks auffindbar pro Thema und auch meist ohne Scrollen ( na, welche Bildschrimauflösunge haben wir denn ? ) ereichbar. Sozusagen eine optimierte Form der Rechtshinweise, denn man spart genaugenommen Klicks ein.
Andererseits findet sich gehäuft und besonders bei anwaltlichen Hinweisen der Rat, besser einen extra Link zu setzen. Das ist ja auch nicht falsch, macht aber in vielen Fällen erheblich mehr Mühe für den gleichen Zweck. Zudem darf man nicht vergessen, dass ein Anwalt immer risikominimiert berät, also minimiertes Risiko für ihn selbst UND den Mandanten. Das soll uns aber nicht daran hindern, den gesunden Menschenverstand einzuschalten. Die Bedienbarkeit von Webseiten sollte nicht zu stark unter rechtlichen Vorgaben leiden.
Lesen hierzu die Auslegung und Hinweise von Datenschutz.org , die die gleiche Meinung vertreten.