Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU-Kommission und den USA für ungültig erklärt.
Laut einem Artikel von Telekom.com war das Urteil mit dem Aktenzeichen C-362/14 von der Internetwirtschaft mit Spannung erwartet worden, weil es Auswirkungen auf die gesamte Branche hat. Die Luxemburger Richter urteilten, dass die persönlichen Daten europäischer Internet-Nutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der dortigen Behörden geschützt sind. Der EU-Kommission fehlte die Legitimation, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen mit den USA einzuschränken.
Das Safe Harbor ("sicherer Hafen") Abkommen ist eine vor 15 Jahren getroffene Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der amerikanischen Regierung zur Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einem Land der Europäischen Union (EU) in die USA.
Danach können personenbezogene Daten von EU-Bürgern (z.B. Geburtsort, E-Mail-Adresse usw.), auch ohne deren explizite Zustimmung, an Unternehmen mit Sitz in den USA übermittelt werden, wenn diese Unternehmen sich verpflichtet haben, die Prinzipien des sicheren Hafens einzuhalten. Durch die Selbstverpflichtung der Unternehmen, die "Safe Harbor Principles" einzuhalten, werde ein "angemessenes Datenschutzniveau" gewährleistet.
Glücklicher Weise, insbesondere mit dem Hintergrund des NSA Skandals, haben das die EU-Richter nicht so gesehen.