Laut einem Artikel von Heise.de sorgte in der letzten Zeit eine angebliche Massenabmahnung für Aufregung im Netz. In der E-Mail fordert ein angeblicher Anwalt ein außergerichtliches Bußgeld in Höhe von einigen hundert Euro. Der Empfänger soll von einer bestimmten IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Film heruntergeladen haben, was eine "Straftat" währe. Die Vorwürfe sind allerdings nur eine Masche, um dem Empfänger der E-Mail dazu zu bringen, den Anhang zu öffnen.
Der angebliche Anwalt verweist auf eine Rechnung im Anhang, die im .cab-Format beigefügt wurde.
Das.cab-Format ist aber ein komprimiertes Archiv, in dem eine ausführbare EXE-Datei steckt. Diese wird anscheinend dazu genutzt, Schadsoftware aus dem Internet nachzuladen und zu installieren.
Die Methoden von Cyberkriminellen werden immer dreister und professioneller. Sollten Sie eine E-Mail mit folgendem oder ähnlichen Inhalt erhalten, drücken Sie lieber gleich auf den "Löschen"-Knopf.
"Am 30-07-2014 wurde von Ihrem PC mit der IP-Addresse 170.173.53.171 um 07:35:09 der Film '47 Ronin' geladen.
Nach §19a UrhG ist dies eine Straftat. ..."