Der nordrhein-westfälische Landtag hat dem beinahe schon verabschiedeten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nun doch nicht zugestimmt. Damit wird er nicht, wie vorgesehen, zum 1.1.2011 in Kraft treten. Einer der Haupt-Kritikpunkte dabei war die Verpflichtung, deutsche Webseiten ab 2011 mit einer Alterskennzeichnung zu versehen.
Dabei waren Webseitenbetreiber durch den geltenden JMStV von 2003 auch bisher schon verpflichtet, jugendgefährdende Seiten nur beschränkt zugänglich zu machen. Eine Altersfreigabe auch für Webseiten, nach dem Muster der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) oder wie bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), gibt es nun erstmal nicht.
Ein Zitat von eco.de, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft, dem nicht viel hinzuzufügen ist: "Dass die entsprechende Regelung nun doch noch scheitert, entspricht einem vielfach zu beobachtenden Trend: Bürger begleiten politische Entscheidungsprozesse intensiv mit zum Teil heftigen Protesten und erzwingen auf diesem Wege Planungsänderungen oder sogar eine Einstellung von Projekten. Es liegt daher an der Politik, frühzeitig Transparenz und Akzeptanz für ihre Unternehmungen zu schaffen." (eco.de)
Quellen:
- eco.de
- golem.de
- Heise/Telepolis